OK Um diese Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, werden Cookies verwendet. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Eine Widerspruchsmöglichkeit und weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, muss zunächst ein Arzt gerufen werden, der den Tod bescheinigt. Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Überall in Deutschland sind niedergelassene Ärzte im Einsatz, die Patienten in dringenden medizinischen Fällen ambulant behandeln, auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

Bei Eintritt des Todes im Seniorenheim, Krankenhaus oder weiteren Einrichtungen wird das Personal den Arzt verständigen.

Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Halten Sie hierzu den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Im Anschluss können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen: auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Wir werden mit Ihnen in aller Ruhe besprechen, welche weiteren Schritte nun erforderlich sind.

Sie erreichen uns wie folgt:

  • Für Lichtenfels Stadt und Land:
Tag und Nacht (09571) 89 76 5
  • Für Bad Staffelstein und Umland:
Tag und Nacht (09571) 89 76 5
  • Für Michelau und Umland:
Tag und Nacht (09571) 94 61 05
  • Für Ebensfeld und Umland:
Tag und Nacht (09573) 276
  • Faxnummer:
(09571) 89 76 60

Wichtige Dokumente im Trauerfall

Für die weiteren Maßnahmen benötigen wir die nachfolgenden Unterlagen. Seien Sie unbesorgt, falls die Papiere nicht auffindbar sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Besorgung oder Beantragung der Dokumente.

  • Personalausweis oder Reisepass des/der Verstorbenen
  • Todesbescheinigung vom Arzt (in 2-facher Ausfertigung: vertraulicher Teil und nicht vertraulicher Teil)
  • Bei Ledigen und Minderjährigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
  • An Stelle der Einzelurkunden genügt auch die Vorlage des vollständig ausgefüllten Familien-Stammbuches, mit rechtskräftigem Scheidungsurteil
  • Falls vorhanden: Graburkunden und Bestattungsvorsorgevertrag
Mehr erfahren!