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Die Wahl der Bestattungsart ist eine sehr persönliche Entscheidung. Sofern keine Verfügungen bestehen, sollte die Form der Beisetzung der Persönlichkeit des Verstorbenen gerecht werden. Erde, Feuer, Luft oder Wasser? Jeder Mensch hat sein Element, das sich auch in der Bestattung widerspiegeln darf.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Erd- und Feuerbestattungen. Die Feuerbestattung gibt es in verschiedenen Ausführungen. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Wahl und informieren Sie auch über die Grabformen. Auch die Zeremonie des letzten Weges kann, je nach Konfession, unterschiedlich erfolgen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel Konfessionen.

Die Erdbestattung

Im Rahmen der Erdbestattung wird der Leichnam in einen Sarg gebettet. Dieser wird während der Zeremonie in das Erdreich versenkt. Zur Auswahl stehen Einzel- und Doppelgräber sowie Reihen- und Wahlgräber. Das Wahlgrab kann von den Angehörigen ausgesucht werden, das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung vergeben.

Besondere Wege der Erdbestattung: Sternenkinderbestattung

Um die Würde Ihres Kindes zu achten, geht die Stadt Lichtenfels seit einigen Jahren mit der Errichtung eines Kindergrabes neue Wege. Wenn ein Kind stirbt, das weniger als 500 Gramm wiegt, gilt es laut Gesetz als nicht bestattungspflichtig. Eltern müssen entscheiden, ob sie ihr Kind selbst beisetzen in ein bestehendes oder neues Grab oder ob ihr Kind im Rahmen einer ökumenischen Abschiedsfeier bestattet wird. Diese Bestattung ist, unabhängig von der Konfession und Religionszugehörigkeit, für die Eltern kostenfrei. Bestattungstermin ist jeweils am 2. Freitag im März und am 2. Freitag im Oktober um 15.00 Uhr in der Aussegnungshalle am städtischen Friedhof Lichtenfels. Gestaltet wird die Trauerfeier von der evangelischen Pfarrerin Sabine Schmid-Hagen aus Bad Staffelstein und dem katholischen Pastoralreferent Clemens Grünbeck. Sie können auch gern in späteren Jahren an der Gedenkfeier teilnehmen.

Die Feuerbestattung

Eine Trauerfeier mit dem Sarg vor der Einäscherung ist ein sehr pietätvoller Rahmen der Abschiednahme. Die Urne wird zu einem späteren Zeitpunkt beigesetzt. Auf Wunsch können die Abschiedsfeierlichkeiten auch im Rahmen einer Urnenaufbahrung erfolgen. Für die Feuerbestattung ist eine besondere Willenserklärung hilfreich, jedoch heute nicht mehr erforderlich. Die Hinterbliebenen können darüber verfügen. Auch hier unterscheidet man zwischen dem Reihengrab und dem Wahlgrab. Das Wahlgrab lässt die Beisetzung mehrerer Urnen zu. Im Reihengrab wird in der Regel nur eine Urne beigesetzt.

Besondere Wege der Feuerbestattung:
Außergewöhnliche Bestattungsarten

Grabpflege

Wir können viel für Sie tun
Das Grab ist die letzte Ruhestätte eines Menschen. Sie verdient Würde und Aufmerksamkeit. Die regelmäßige Pflege des Grabes ist ein wichtiges Ritual für die Trauerbewältigung.

Die Anlage des Grabes nach der Beerdigung
Naturgemäß sieht ein Grab wenige Wochen nach der Beerdigung nicht mehr schön aus. Nach Absprache entsorgen wir die verwelkten und verblühten Blumen und Kränze, tragen das grobe Erdreich ab und legen das Grab mit frischem, pflanzfertigem Boden an. Sie sind dann nur noch für das individuelle Anpflanzen zuständig.

Wie können Sie das Grab gestalten und pflegen
Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem Floristen, der Sie fachkundig zur Bepflanzung in den verschiedenen Jahreszeiten berät. Wenn das Grab ein persönliches Denkmal erhalten soll, empfehlen wir Ihnen auch die Adresse eines Steinmetzen, der Ihre Wünsche umsetzt.

Was ist eine Dauergrabpflege
Oft ist eine regelmäßige Grabpflege durch die Angehörigen leider nicht zu bewerkstelligen. Die Gründe hierfür können räumlich, zeitlich oder auch gesundheitlich bedingt sein. In diesem Fall empfehlen wir die Dauergrabpflege. Hierbei haben Sie die Sicherheit, dass die letzte Ruhestätte stets nach Ihren Wünschen instandgehalten wird. Das Grab wird nicht verwahrlosen. Für jeden Geldbeutel gibt es dabei eine Lösung. Sprechen Sie uns gerne darauf an. Wir können Ihnen helfen.

Was passiert nach der Ruhefrist
Sie sind in Besitz einer Grabstelle, deren Ruhefrist abgelaufen ist und nicht verlängert werden soll? Sie sind vom Friedhofsträger aufgefordert worden, die Grabanlage zu entfernen? Dann bieten wir Ihnen diesen Service  kostengünstig an. Wir entfernen Grabstein und Fundament und entsorgen diese fachgerecht.

Friedhofstechnik

Seit 2003 übernehmen wir im gesamten Landkreis Lichtenfels auf fast allen Friedhöfen, mit nur wenigen Ausnahmen, die Friedhofstechnik.

Unsere speziell geschulten Mitarbeiter sowie unser großer Fuhrpark mit Spezialmaschinen ermöglichen es uns, in Stadt und Landkreis Lichtenfels für alle Bestattungstermine stets und pünktlich die nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Dazu zählt unter anderem das Ausheben und Verfüllen von Gräbern, das Ausheben von Urnengräbern, die Vorbereitung und Leitung von Bestattungsterminen aller Art, Aufbau individueller Dekorationen sowie das Abbauen und Entsorgen von alten Grabmälern.

 
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