Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt, muss zunächst ein Arzt gerufen werden, der den Tod bescheinigt. Unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Überall in Deutschland sind niedergelassene Ärzte im Einsatz, die Patienten in dringenden medizinischen Fällen ambulant behandeln, auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.
Bei Eintritt des Todes im Seniorenheim, Krankenhaus oder weiteren Einrichtungen wird das Personal den Arzt verständigen.
Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Halten Sie hierzu den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Im Anschluss können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen: auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Wir werden mit Ihnen in aller Ruhe besprechen, welche weiteren Schritte nun erforderlich sind.
Sie erreichen uns wie folgt:
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Für die weiteren Maßnahmen benötigen wir die nachfolgenden Unterlagen. Seien Sie unbesorgt, falls die Papiere nicht auffindbar sind. Wir helfen Ihnen gerne bei der Besorgung oder Beantragung der Dokumente.